Beglaubigungen
Unterschriftsbeglaubigungen
Eine Unterschriftsbeglaubigung ist die Bestätigung des Notars, dass die genannte Person entweder das Dokument vor ihm persönlich unterzeichnet hat oder die Unterschrift persönlich vor ihm anerkannt hat.
Wenn Sie Ihre Unterschrift unter einem Dokument beglaubigen lassen möchten, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit unserem Büro.
Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Abschriftsbeglaubigungen
Ein Abschriftsbeglaubigung ist die Bestätigung des Notars, dass die Abschrift mit dem ihm vorliegenden Originaldokument übereinstimmt.
Ihre persönliche Anwesenheit ist dafür nicht erforderlich. Es genügt, wenn Sie uns das Dokument zur Verfügung stellen, von welchem Sie eine beglaubigte Abschrift erhalten möchten. Die Kopie des Dokuments fertigen wir selbst an.
Bitte übersenden Sie uns das Dokument per Post oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin, sofern Sie das Dokument persönlich abgeben möchten.
Original und beglaubigte Abschrift sind dann in der Regel 1-2 Werktage später zur Abholung oder zum Versand an Sie bereit.