Ehe & Familie
Ehevertrag
Ein Ehevertrag ist eine höchstpersönliche Angelegenheit, dessen Inhalt stark von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des (künftigen) Ehepaares abhängt. Darüber hinaus unterliegen Eheverträge der gerichtlichen Wirksamkeitskontrolle, bei welcher eine ausreichende Beratung im Vorfeld der Beurkundung eine entscheidende Rolle spielen kann. Eheverträge gestalten wir daher nur nach einem persönlichen Vorgespräch.
Sofern Sie den Entwurf eines Ehevertrages durch uns wünschen, vereinbaren Sie daher bitte telefonisch einen Termin zur Vorbesprechung mit unserem Büro.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Der Inhalt einer Scheidungsfolgenvereinbarung hängt stark von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Ehepaares ab. Darüber hinaus unterliegen Scheidungsfolgenvereinbarungen der gerichtlichen Wirksamkeitskontrolle, bei welcher eine ausreichende Beratung im Vorfeld der Beurkundung eine entscheidende Rolle spielen kann. Scheidungsfolgenvereinbarungen gestalten wir daher, sofern Sie nicht bereits anwaltlich beraten sind, nur nach einem persönlichen Vorgespräch.
Sofern Sie den Entwurf einer Scheidungsfolgenvereinbarung durch uns wünschen, vereinbaren Sie daher bitte telefonisch einen Termin zur Vorbesprechung mit unserem Büro.
Adoptionen
Eine Adoption setzt voraus, dass zu dem/der Anzunehmenden, gleich welchen Alters, ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist. Sofern Sie die Vorbereitung eines Adoptionsantrags durch uns wünschen, geben Sie uns bitte die Daten (Namen, Geburtsdatum, Anschrift) der beteiligten Personen auf und schildern gleichzeitig, wodurch in Ihrem Fall das Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.
Den Antrag bereiten wir dann gern für Sie vor. Einen Termin zu Beurkundung können Sie vereinbaren, sobald Sie den Entwurf des Antrages von uns erhalten haben.