Vorsorge & Erben

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

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Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer sich im Krankheitsfall um Sie kümmert und Entscheidungen für Sie trifft. Diese Vollmacht kann sich auf Entscheidungen in gesundheitlichen und persönlichen Angelegenheiten beschränken oder – als Generalvollmacht – zugleich zur Vertretung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten berechtigen. 

 

Durch Erteilung einer Vollmacht kann die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers vermieden werden. 

 

Mit der Patientenverfügung erklären Sie gegenüber den behandelnden Ärzten, unter welchen Umständen Sie auf eine weitere medizinische Behandlung verzichten möchten. 

 

Sofern Sie eine Vollmacht erteilen und/oder eine Patientenverfügung errichten möchten, füllen Sie bitte den beigefügten Fragebogen aus und übersenden Sie uns diesen. Gern bereiten wir dann eine entsprechende Urkunde für Sie vor. 


Testament oder Erbvertrag

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Ein Testament oder Erbvertrag ist eine höchstpersönliche Angelegenheit, dessen Inhalt stark von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen abhängt. Testamente oder Erbverträge gestalten wir daher nur nach einem persönlichen Vorgespräch. 

 

Sofern Sie ein Testament oder einen Erbvertrag errichten möchten, rufen Sie uns daher bitte an, um einen Termin für ein Vorgespräch zu vereinbaren. 

 

Darüber hinaus hilft es uns bei der Beratung, wenn Sie bereits vor dem Vorgespräch den beigefügten Fragebogen ausfüllen und an uns übersenden.

 

Nach dem Vorgespräch erstellen wir den Entwurf des Testaments oder Erbvertrags und übersenden Ihnen diesen. Die Beurkundung findet statt, sobald der Inhalt des Entwurfs Ihre Wünsche genau wiedergibt. 

Erbscheinsantrag

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Damit Sie einen Erbschein erhalten können, ist zunächst ein sogenannter Erbscheinsantrag erforderlich. Diesen bereiten wir gern für Sie vor. 

 

Die dafür benötigten Informationen haben wir in dem beigefügten Fragebogen zusammengefasst. Bitte füllen Sie diesen aus und übersenden Sie uns diesen. 

 

Einen Termin zur Beurkundung des Erbscheinsantrags vereinbaren Sie bitte telefonisch mit unserem Büro.

 

Nach der Beurkundung reichen wir den Erbscheinsantrag bei dem zuständigen Nachlassgericht ein. Das Gericht entscheidet dann über die Erteilung des Erbscheins. In der Regel dauert es mehrere Wochen, bis der Erbschein vom Gericht erteilt wird.